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Bestattungskosten: Wer zahlt?

Beim Tod eines Menschen greifen in Deutschland drei wesentliche Gesetze, die zum Beispiel klären, wer sich um die Beerdigung kümmern muss.

Auch die Frage „Bestattungskosten: Wer zahlt?“ ist durch die Kostentragungspflicht geregelt. Dabei gibt es eine gewisse Rangfolge. Erst ganz am Ende steht der Staat, der einspringt, wenn Angehörige kein Geld haben, um für die Bestattung aufzukommen.

In der Regel kümmern sich Ehe- oder Lebenspartner nach dem Tod des geliebten Partners darum, dass dieser beerdigt wird. Rein rechtlich gesehen haben sie auch keine andere Wahl. Denn der Bestattungspflicht zufolge sind sie sogenannte Bestattungspflichtige. Sie müssen dafür sorgen, dass der Verstorbene nicht nur ordnungsgemäß innerhalb einer gewissen Zeitspanne bestattet wird, sondern auch dass eine Leichenschau stattfindet – dabei werden der Tod und seine Ursachen festgestellt – und eine Todesbescheinigung ausgestellt wird.

Jedes Bundesland hat dabei seine eigenen Bestattungsgesetze, die jedoch alle die gleiche Reihenfolge vorsehen, wer bestattungspflichtig ist:

  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Partner/in (keine eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Sonstige Sorgeberechtige (etwa Vormund)
  • Großeltern
  • Enkelkinder
  • Verwandte bis 3. Grades
Bestattungskosten: Wer zahlt?
Wer bestattungspflichtig ist regelt das Gesetz.

Wer zahlt die Bestattungskosten?

Bestattungspflichtige müssen nicht gleichzeitig die Personen sein, die auch die Bestattungskosten zahlen. Denn die Kostentragungspflicht regelt wiederum, dass die Erben für die Beerdigung aufkommen. In der Regel ist allerdings davon auszugehen, dass es sich dabei um ein und dieselbe Person handelt. Sollte jemand anderes als der Erbe die Bestattungskosten zahlen, kann derjenige die Summe zurückfordern. Reicht der Nachlass nicht aus oder wird er ausgeschlagen, werden die gesetzlich Unterhaltspflichtigen für die Übernahme der Kosten belangt. Das bedeutet Ehepartner/Partner, Eltern oder Kinder.

Kein Geld – Wie soll ich die Bestattungskosten zahlen?

Bei einer normalen Erdbestattung summieren sich schnell die Bestattungskosten. Wer zahlt diese 7.000 bis 8.000 Euro, die im Schnitt anfallen, wenn man selbst auf Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angewiesen ist? Die gesetzlich bestehende Pflicht zur Kostenübernahme kann nicht erfüllt werden, wenn man selbst nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Dann springt ein, wer als letzter in der Rangfolge steht: der Staat. Er übernimmt jedoch nur die Kosten für eine einfache Bestattung.

Bestattungskosten: Wer zahlt – Mit Vorsorgevertrag oder Testament klären?

Im Todesfall kommen auf Hinterbliebene viele Fragen zu, die sie schnell überfordern können: Welche Beerdigungsform? Welcher Grabstein? Welcher Friedhof? Können wir uns das alles überhaupt leisten? Doch schon zu Lebzeiten kann jeder Einzelne klären, wie seine Bestattung gestaltet werden soll. Natürlich will sich niemand gerne mit dem Thema Tod auseinandersetzen. Doch wer vorsorgt, erspart seinen Angehörigen in der Trauer zusätzliche Belastungen. In der Rubrik "Bestattungsvorsorge" erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der Vorsorge im Todesfall.

Beispielrechnung Bestattungskosten
Sarg, Kiefer massiv800 €
Grabstein mit Einfassung2.700 €
Ankleiden und Einbetten140 €
Allgemeine Verwaltung210 €
Aufbahrung250 €
Totenschein und Sterbeurkunde70 €
Traueranzeige330 €
Trauergesteck250 €
Trauerredner und Musiker450 €
Friedhofsgebühren und Grabnutzung2.800 €
Gesamtkosten8.000 €

So kann man schon im Testament vereinbaren, wie die letzte Ruhe aussehen soll. Allerdings ist dies nur bedingt empfehlenswert. Denn die Eröffnung des Testaments kann unter Umständen erst nach der Beisetzung erfolgen. Mögliche Wünsche bleiben dann ungehört. Eher bietet sich beispielsweise ein Vorsorgevertrag an. Mit ihm können Personen im besten Fall mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen klären, welche Vorstellungen man für seine Bestattung hat. Dies kann in groben Zügen erfolgen – etwa nur die Art der Beisetzung und gegebenenfalls das Material für Sarg oder Urne – oder bis ins kleinste Detail. Gleichzeitig klärt der Vertragsunterzeichner, wer die Bestattungskosten zahlt – er selbst. Bei Vertragsunterzeichnung wird die bis dahin angefallene Summe bereits gezahlt. Exkurs: Mehr zum Thema "Wie hoch sind die Beerdigungskosten".

Gesetze in Deutschland zur Bestattung: Wo darf beerdigt werden?

Wer sich im eigenen Garten begraben lassen möchte, der gerät in Konflikt mit der dritten wichtigen Pflicht in Bezug auf Beerdigungen: die Friedhofspflicht. In Deutschland müssen die Toten noch immer auf einem Friedhof beerdigt werden. Ausnahmen gelten nur für Baum- und Seebestattungen. Unter Kritikern wird allerdings bemängelt, dass die auch als Friedhofszwang bezeichnete Regelung dem Artikel 2 des Grundgesetzes widerspricht. Schließlich greift der Staat erheblich in das private Verhältnis zwischen Angehörigen und Toten ein. Doch solange die Pflicht gilt, bleiben nur die von der Regierung vorgesehenen Wege der Bestattung.

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