Sterbegeld – Das gibt es vom Staat
Ein Sterbegeld soll alle anfallenden Kosten für eine Bestattung sowie die Trauerfeierlichkeiten und gegebenenfalls Grabpflege abdecken. Es wird beim Tod an die Hinterbliebenen bzw. Begünstigten ausbezahlt.
Bis Ende 2003 war das Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Noch heute erhalten die Angehörigen von Beamten einmalig die doppelte Höhe der Bezüge als Sterbegeld ausbezahlt. Auch Arbeitgeber können sich zur Zahlung eines Sterbegelds verpflichten.
Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beim Tod eines Versicherten an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld ausgezahlt. Dieses betrug im Jahr 1998 noch 3.100 Euro. Die Leistungen wurden jedoch nach und nach gekürzt. Im letzten Jahr vor der Abschaffung des Sterbegelds 2004 erhielten die Hinterbliebenen beim Tod eines GKV-Mitglieds 525 Euro, bei Familienversicherten ein halbes Sterbegeld in Höhe von 262,50 Euro. Inzwischen wurde das Sterbegeld jedoch abgeschafft. Das heißt: Die Angehörigen erhalten beim Tod eines lieben Menschen nun keine finanzielle Unterstützung mehr von der Krankenkasse.
Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Sterbegeld aus der Unfallversicherung
Während die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr leistet, zahlt unter Umständen die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld aus. Ein Anspruch auf diese Leistung besteht beispielsweise dann, wenn der Tod infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eintritt. Die Höhe beträgt ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße. Im Jahr 2017 liegt die Bezugsgröße in den alten Bundesländern bei 35.700 Euro, in den neuen Ländern bei 31.920 Euro. Das Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt also 5.100 Euro bzw. 4.560 Euro.
Gesetzliche Rentenversicherung Sterbevierteljahr statt Sterbegeld
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt hingegen kein Bestattungsgeld. Allerdings erhalten die Ehepartner der Verstorbenen im ersten Vierteljahr der Witwen- bzw. Witwerrente die volle Rente des Rentenversicherten ausgezahlt.
Beamtenversorgung und Sterbegeld vom Arbeitgeber
Die Hinterbliebenen von Beamten bzw. Beamten im Ruhestand erhalten einmalig ein Sterbegeld in Höhe der zweifachen Dienstbezüge bzw. des zweifachen Ruhegehaltes. Dies ist in Paragraf 18 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt.
Einige Arbeitgeber zahlen darüber hinaus freiwillig ein Totengeld, wenn ein Mitarbeiter verstirbt. Dies ist dann entweder im Tarif- oder im Arbeitsvertrag geregelt. Auch in welcher Höhe das Sterbegeld gezahlt wird, ist hierbei schriftlich festgehalten.
Privates Sterbegeld mit einer Sterbegeldversicherung
Trotz der verschiedenen Regelungen bleiben die Angehörigen häufig ohne ausreichende finanzielle Unterstützung zurück und müssen im schlimmsten Fall bei der Gestaltung der Bestattung Abstriche machen. Wer sowohl die Belastung der Hinterbliebenen verhindern will als auch keine Kompromisse bei der eigenen Beerdigung eingehen möchte, kann mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen. Diese zahlt bei Tod ein Sterbegeld in vereinbarter Höhe an die Hinterbliebenen aus. In Kombination mit einer Bestattungsverfügung lassen sich eigene Wünsche zur Bestattung im Vorfeld festlegen und die Finanzierung regeln.