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Wann müssen Kinder die Bestattungskosten der Eltern nicht übernehmen?

Bestattungskosten der Eltern
Das wird nicht reichen...

In Deutschland gibt es die so genannte Bestattungspflicht. Diese wird in den Landesbestattungsgesetzten festgeschrieben. Nach dem Tod einer Person ist dafür zu sorgen, dass der Leichnam einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird. Verantwortlich dafür sind in der Regel (in Reihenfolge) der Ehepartner, die Kinder, die Eltern und die Geschwister, Partner, sonstige Sorgeberechtigte, Großeltern und Verwandte dritten Grades.

Gestörte Familienverhältnisse können nur in Ausnahmefällen dazu führen, dass ein Bestattungspflichtiger – in diesem Fall der Sohn der Verstorbenen – nicht zur Erstattung der Beerdigungskosten herangezogen wird. Eine Ausnahme wäre hingegen, wenn der Verstorbene schwere Straftaten gegen den Bestattungspflichtigen verübt hätte, wie zum Beispiel versuchter Mord und sexuelle Übergriffe.

Was war passiert? – Zerrüttetes Familienverhältnis

Ein Mann dessen Mutter verstorben war, beantragte Prozesskostenhilfe, weil er die Bestattungskosten nicht übernehmen und klagen wollte. Die Begründung war, dass das Familienverhältnis zwischen ihm und seiner Mutter erheblich zerrüttet war. Er erhob Klage nachdem der Antrag abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag auf Prozesskostenhilfe jedoch ab. Daraufhin legte der Kläger Beschwerde ein. Der Fall landete somit vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein.

Warum war das Verhältnis zerrüttet?

Der Kläger und seine Frau wohnten zusammen mit seinen Eltern nach der Hofübergabe in einem gemeinsamen Gebäude, jedoch in weitgehend selbständigen Wohnbereichen. Dann sei es zu Meinungsverschiedenheiten über die Nutzung der gemeinsamen Flächen und über das Heizverhalten gekommen. Die Differenzen waren so groß, dass es zu Anzeigen kam und zu einem Rechtsstreit beim Amtsbericht Rendsburg. Das Verfahren endete mit der Rückübertragung des Hofes.

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig- Holstein

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein stellen fest, dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe zu Recht abgewiesen worden war. Der Kläger ist verpflichtet die Bestattungskosten seiner Mutter zu übernehmen. Zwar kann in Ausnahmefällen ein zerrüttetes Familienverhältnis von der Pflicht befreien, allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dies wäre bei schweren Straftaten, wie u.a. ein Mordversuch oder sexuellen Missbrauch, der Fall gewesen. Die vergangenen Unstimmigkeiten zwischen dem Sohn und der verstorbenen Mutter reichen laut dem Gericht nicht aus, von den Bestattungskosten befreit zu werden.

Wie hoch können Beerdigungskosten ausfallen?

Die Beerdigungskosten können je nach Beerdigungsart, vom Ort und von der Gestaltung der Beerdigung variieren. Dabei können 8.000 Euro und mehr fällig werden. Einen großen Teil der Beerdigungskosten machen die Friedhofsgebühren aus. Hier unterscheidet man zwischen Beisetzungs- und Grabkosten. Wer zum Beispiel den Hinterbliebenen in einem Grab mit Grabstein beerdigen möchte, zahlt mehr als für ein anonymes Grab, das in der Regel ohne Grabstein auskommt.

Beispielrechnung Bestattungskosten
Sarg, Kiefer massiv800 €
Grabstein mit Einfassung2.700 €
Ankleiden und Einbetten140 €
Allgemeine Verwaltung210 €
Aufbahrung250 €
Totenschein und Sterbeurkunde70 €
Traueranzeige330 €
Trauergesteck250 €
Trauerredner und Musiker450 €
Friedhofsgebühren und Grabnutzung2.800 €
Gesamtkosten8.000 €

Mit Sterbegeldversicherung Beerdigungskosten abdecken

Verbraucher, die noch zu Lebzeiten ihre Hinterbliebenen vor den Kosten einer Beerdigung bewahren möchten, können dies mit einer Sterbegeldversicherung tun. Die Versicherungssumme ist hier geringer als bei einer Risikolebensversicherung. Häufig liegt sie zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Abgeschlossen werden kann eine Sterbegeldversicherung mit Wartezeit oder durch Beantwortung von Gesundheitsfragen. Eine Absicherung ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung wird nicht angeboten. Da es seit dem Jahr 2004 kein Sterbegeld mehr von den gesetzlichen Krankenkassen gibt, raten Experten dazu eine Bestattungsvorsorge zu treffen.

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