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Konflikt Bestattung – Wer entscheidet über die Beerdigung?

Entscheidung Beerdigung
Wer entscheidet über die Gestaltung einer Beerdigung?

Die Beerdigung eines Verstorbenen zu organisieren, fällt vielen Hinterbliebenen schwer. Kommt es zu einem Todesfall zu Hause beträgt die gesetzliche Frist für die Abholung 36 Stunden. Die wichtigsten Unterlagen für eine Beerdigung sind dabei der Totenschein und die Sterbeurkunde. Der Totenschein wird von einem Arzt ausgestellt. Dieser wird benötigt um beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen.

Hat der Hinterbliebene keine Wünsche für seine Beerdigung geäußert, müssen die Hinterbliebenen sich für eine Bestattungsart entscheiden. Dabei stellt sich auch die Frage der Kostenübernahme. Oftmals kann dies für Konflikte sorgen. Denn wer ist rechtmäßig für die Kosten einer Beerdigung zuständig?

Wer trägt die Kosten einer Beerdigung?

Eine weitverbreitete Ansicht, dass die Erben für die Kosten und die Art der Bestattung zuständig sind, stimmt nicht. Hat der Verstorbene Wünsche geäußert, müssen diese beachtet werden. Wurden außerdem die Beerdigungskosten bereits zu Lebzeiten beglichen, sind die Hinterbliebenen finanziell abgesichert. Doch wurden keine Äußerungen getroffen, greift eine gesetzliche Regelung. Dabei werden die Hinterbliebenen in folgender Reihenfolge herangezogen:

  1. Ehegatte
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister

Beispiel: Erbt ein Kind, ändert dies nichts daran, dass der Ehepartner die so genannte Totenfürsorge trägt. Die Totenfürsorge ist das gewohnheitsrechtliche Recht und gleichzeitig auch die Pflicht, sich um den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern (Siehe Wikipedia).

Von der Totenfürsorgepflicht ist noch die Bestattungspflicht abzugrenzen. Diese ist die Pflicht nach dem Tod einer Person dafür Sorge zu tragen, dass der Leichnam ordnungsgemäß bestattet wird. Übernehmen zum Beispiel die Totenfürsorgeberechtigten die Bestattungskosten besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch gegenüber den Erben. Dabei umfasst die Erstattungspflicht jedoch nicht alle Kosten. Entscheidet sich – siehe obiges Beispiel – der Ehepartner für ein Doppelgrab so muss der Erbe diese Kosten nicht übernehmen. Zu ersetzen sind grundsätzlich folgende Kosten:

  • Grabkosten
  • Kosten für den Bestatter
  • Grabstein
  • Todesanzeige und Danksagungen
  • Sterbeurkunde

Besonders kritisch ist die Frage nach den Grabpflegekosten. Der Bundesgerichtshof sieht in der Grabpflege eine „sittliche Verpflichtung“, die nicht zulasten der Erben gehen darf. Mehr auch unter Bestattungskosten –Wer zahlt.

Wie kann eine Beerdigung schon zu Lebzeiten geregelt werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Bestattungsvorsorge zu regeln. Dabei kann sich die Vorsorge auf einzelne Elemente der Beerdigung, wie die Grabpflege beziehen oder auch auf die gesamte Organisation und Kostenübernahme. Eine letzte Möglichkeit besteht darin nur die Kosten einer Bestattung durch eine Sterbegeldversicherung abzusichern.

Die einfachste Form der Bestattungsvorsorge ist die Bestattungsverfügung. Dieses Dokument wird noch zu Lebzeiten erstellt. Darin sind Angaben zur Art der Beerdigung, Gestaltung des Grabsteins oder zum Ablauf der Beerdigung niedergeschrieben. Wer gleichzeitig noch die Kosten für seine eigene Beerdigung übernehmen möchte, kann einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen. Hier werden zusätzlich zum Organisatorischen noch die Kosten für die Bestattung bezahlt.

Eine Sterbegeldversicherung wird mit einer sehr geringen Versicherungssumme abgeschlossen. Diese soll lediglich zur Übernahme der Bestattungskosten verwendet werden. Dabei kann je nach Versicherer die Summe bis zu 10.000 Euro betragen. Hier kommt es natürlich auch auf die Art der Bestattung an. Bei einer Sterbegeldversicherung müssen entweder Gesundheitsfragen beantwortet oder eine Wartezeit abgeschlossen werden. Ältere Personen sollten eher auf die Wartezeit verzichten und die Gesundheitsprüfung in Kauf nehmen. Jüngere Verbraucher sollten eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Denn auch Nikotinkonsum oder gefährliche Hobbies erhöhen die Beiträge.

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