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Rot-Grün fordert in Bremen den Friedhofszwang abzuschaffen

Friedhofszwang
Beisetzung auf dem Friedhof - in Deutschland Pflicht

Die rot-grüne Regierung fordert den Friedhofszwang in Bremen abzuschaffen. Auch der bundesweite Verband unabhängiger Bestatter stellt sich hinter die Forderung. Seit dem Jahr 1934 ist es in Deutschland Gesetz, den Friedhof als letzte Ruhestätte zu wählen. SPD und Grüne wollen nun, dass die Asche der Verstorbenen im heimischen Garten oder in freier Natur verstreut werden darf. In der Schweiz zum Beispiel ist das schon lange erlaubt. Die CDU ist strikt dagegen.

Gründe für die Friedhofspflicht

In vielen Ländern Europas ist die Friedhofspflicht bereits aufgehoben. In den Niederlanden, der Schweiz oder auch Tschechien ist der Friedhofszwang regional oder auch landesweit gelockert. Hier kann die Asche nach einer Feuerbestattung zum Beispiel zu Hause aufbewahrt oder an beliebigen Orten beigesetzt werden. In Österreich oder Italien besteht hingegen die Vorschrift Bestattungen auf bestimmten Flächen durchzuführen.

In Deutschland setzen sich besonders die Kirchen für den Erhalt der Friedhofspflicht ein. Grund dafür ist der Schutz der Bestattungskultur. Darüber hinaus gewährleistet die Friedhofspflicht einen öffentlichen Zugangsort für die Trauer und die Hinterbliebenen. Daneben kann gewährleistet werden, dass die Totenasche fachgerecht und nach Ablauf der Ruhezeit beigesetzt wird.

Laut einer Emnid-Umfrage empfinden jedoch 65 Prozent der Deutschen diesen Friedhofszwang als veraltet.

Argumente gegen den Friedhofszwang

Haupteinwand am Friedhofzwang, wie die Friedhofspflicht gerne von Kritikern genannt wird, ist der Eingriff des Staates in das private Verhältnis zwischen dem Toten und den Angehörigen. Dadurch verletze der Friedhofszwang Artikel 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Rechte gewähren eine freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie die Achtung des Privat-und Familienlebens.

Selbst wenn ein Verstorbener durch eine Bestattungsvorsorge eine andere Form der Grabstätte mitgeteilt hat, kann aufgrund der Friedhofspflicht nur in Ausnahmefällen eine andere Durchführung gestattet werden.
Weiterer Kritikpunkt am Friedhofszwang ist die steigende Mobilität der Bevölkerung. Immer weniger Menschen können sich Jahrzehntelang um die Grabstätte kümmern, da zum Beispiel durch einen arbeitsbedingten Umzug die Distanzen immer größer werden.

Experten wünschen sich hingegen eine einfache Lockerung des Friedhofszwangs. In Bremen zum Beispiel darf eine Urne für den Zeitraum von 2 Jahren zu Hause aufbewahrt werden, bevor sie in einer reservierten und nach gewiesen Grabstätte beigesetzt werden muss.

Ausnahmen bei der Friedhofspflicht

Ausnahmen bei der Friedhofspflicht stellen die Seebestattung, die seit dem Jahr 1934 in Deutschland möglich ist sowie andere alternative Bestattungsarten (Baum- und Friedwaldbestattung, Diamantbestattung, Berg- und Felsbestattung) dar.

Bei einer Seebestattung wird die Asche des Toten in einer Urne dem Meer übergegen. Bei einer Baumbestattung wird die Totenasche in einer biologisch abbaubaren Urne in das Wurzelwerk eines Baums beigesetzt.

Bei einer Diamantbestattung wird die Asche des Toten in einen Diamanten verwandelt. Die Diamantbestattung setzt eine Einäscherung voraus. In einem mehrmonatigen Prozess wird unter sehr hohen Druck und hoher Temperatur die Asche in einen Diamanten umgewandelt wird.

Die Bergbestattung ist ebenso wie die Baumbestattung eine sehr naturnahe Bestattungsform. Hier wird die Asche auf zum Beispiel einer Schweizer Almwiese verstreut.

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