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Wie funktioniert eine Sozialbestattung?

Sozialbestattung
Welche Voraussetzungen müssen bei einer Sozialbestattung erfüllt sein?

Verstirbt ein Angehöriger sehen sich Hinterbliebene nicht nur psychischen Problemen ausgesetzt, sondern müssen sich auch um die Beerdigung kümmern. Dazu gehört auch die finanzielle Übernahme der Kosten. Doch was passiert, wenn die Angehörigen nicht die finanziellen Mittel besitzen, um eine würdevolle und den Wünschen des Verstorbenen entsprechende Bestattung auszurichten? Dann werden die Kosten vom Sozialamt übernommen: Hier spricht man nun von der Sozialbestattung.

Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?

Geregelt wird die Sozialbestattung im Sozialgesetzbuch (Zwölftes Buch) unter dem Paragraphen 74:

„Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen“ (Quelle)

An diese Formulierung sind die Behörden gebunden. Jedoch gibt es keine weiteren gesetzlichen Vorgaben, was unter Umständen zu Konflikten über die Höhe des Leistungsumfangs führen kann. Die Übernahme der Kosten beim Sozialamt können nur die Personen beantragen, die grundsätzlich verpflichtet sind die Bestattungskosten zu tragen. Fehlen den Bestattungspflichtigen die Mittel für die Beerdigung können sie die Kosten bei den Erben geltend machen. Kann auch der Erbe die Mittel nicht aufbringen und der Verpflichtete ist selbst bedürftig, springt das Sozialamt ein.

Die Kosten für eine Beerdigung sind stets tragbar, wenn der Nachlass ausreicht. Das gilt auch, wenn das gesamte Erbe für die Beerdigung veranschlagt wird. Dazu gehört ebenso ausgezahltes Sterbegeld.

Der Prozedere zur Prüfung, ob eine Begleichung der Kosten durch das Sozialamt vorzunehmen ist, kann längere Zeit dauern. Das Sozialamt kann hier auch in Vorleistung gehen. Stellt sich jedoch im Nachhinein heraus, dass der Kostentragungspflichtige keinen Anspruch gehabt hätte, muss er die Leistungen wieder zurückzahlen.

Welche Leistungen übernimmt die Sozialbestattung?

Nicht alle anfallenden Kosten müssen vom Sozialamt übernommen werden. Dazu gehören u.a. die Dauergrabpflege, die Trauerkleidung, der „Leichenschmaus“, Traueranzeigen, Reisekosten für Trauergäste sowie Kostenpauschalen ohne gesonderten Nachweis.

Zu den Leistungen, die die Sozialbestattung unter anderem trägt, gehören:

  • Wahl zwischen Feuer- und Erbbestattung
  • Überführungskosten
  • Sargträger
  • Friedhofs- und Bestattungsgebühren
  • Grabkreuz, Pflanzen und Grabkissen
  • Trauerredner oder geistliche Begleitung bei der Trauerfeier
  • Bestatterleistungen

Ausführliche Informationen zur Sozialbestattung finden Sie auch auf den Seiten der Verbraucherinitiative Bestattungskultur e.V. Der Verein hat eine Online- Broschüre zu diesem Thema veröffentlicht. (Siehe hier)

Sterbegeldversicherung kann Hinterbliebene finanziell entlasten

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass seine Hinterbliebenen bei der eigenen Beerdigung finanziell entlastet werden, können mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen. Seit dem Jahr 2004 gibt es nämlich kein gesetzliches Sterbegeld mehr von der Krankenversicherung. Die private Sterbegeldversicherung wird mit einer individuellen Versicherungssumme abgeschlossen. Je nachdem welche Beerdigungsart gewünscht ist. Als Orientierung: Eine Bestattung mit Sarg und Trauerfeier kann schnell bis zu 8.000 Euro kosten.

Anders als bei einer Risikolebensversicherung kann man die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Dann müssen Verbraucher jedoch eine Wartezeit hinnehmen. Diese liegt häufig zwischen einem und drei Jahren.

Das angesparte Kapital einer Sterbegeldversicherung wird bei Sozialleistungen im Alter nicht angerechnet. Es gehört zum Schonvermögen. Wer zum Beispiel Geld auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto für seine Beerdigung zurücklegt, muss dieses bei der Berechnung von Sozialhilfe im Alter angegeben.

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