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Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung – ein Vergleich: Was ist sinnvoller?

Sterbegeldversicherung und Risikolebensversicherung im Vergleich
Sterbegeldversicherung oder Risikolebensversicherung?

Für viele Verbraucher ist die Risikolebensversicherung im gewissen Maße dasselbe wie eine Sterbegeldversicherung. So pauschal kann man das jedoch nicht sagen: Bei einer Risikolebensversicherung werden die Hinterbliebenen finanziell abgesichert. Eine Sterbegeldversicherung soll hingegen die Beerdigungskosten decken, da es seit dem Jahr 2004 kein gesetzliches Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung mehr gibt.

Leistungen der Risikolebens- und Sterbegeldversicherung im Vergleich

Sowohl bei der Risikolebensversicherung als auch der Sterbegeldversicherung wird der Tod des Versicherungsnehmers abgesichert. Jedoch unterscheiden sich beide Absicherungen hinsichtlich des Verwendungszecks:

Risikolebensversicherung: Sollte dem Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit etwas zustoßen und er verstirbt, so erhalten die Hinterbliebenen oder Geschäftspartner die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Manche Versicherungsgesellschaft bieten auch Tarife mit einer Beitragsrückerstattung an. Sollte dem Versicherten nichts zustoßen, erhält er dann Beiträge zurück. Die Risikolebensversicherung soll die finanzielle Lage der Hinterbliebenen langfristig sichern und zum Beispiel Einkommensverluste des Hauptverdieners ausgleichen.

Sterbegeldversicherung: Die Sterbegeldversicherung gehört zu den Kapitallebensversicherungen. Bei Tod des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt. Jedoch liegt diese sehr viel geringer als bei einer Risikolebensversicherung. Denn Sinn einer Sterbegeldversicherung ist es die Beerdigungskosten zu decken. Daher liegt die Summe häufig zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Bei einer Risikolebensversicherung liegt die Versicherungssumme im Schnitt bei 60.000 Euro. Eine Sterbegeldversicherung ist also eine kurzlebige finanzielle Hilfe, um die Kosten der Beerdigung decken zu können, dass es kein gesetzliches Sterbegeld mehr gibt. Ein Sterbegeld gibt es zum Beispiel nur noch von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eintrat. Manche Arbeitgeber zahlen noch ein Sterbegeld aus, das im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde.

Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist viel einfacher als bei der Risikolebensversicherung

Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, muss vorab Gesundheitsfragen beantworten. Auch gefährliche Hobbies oder Raucher müssen mit höheren Beiträgen rechnen. Dabei kommen Fragen zum

  • Gewicht
  • Allergien
  • Tumorerkrankungen
  • Rauschmitteleinnahme und
  • Infektionen

zum Tragen. Die Sterbegeldversicherung kann hingegen ohne Gesundheitsprüfung (siehe auch Rubrik Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung) abgeschlossen werden. Dann gilt meistens eine Wartezeit von einem bis drei Jahren. Bei Unfalltod leisten jedoch die meisten Versicherer auch in der Wartezeit. Für ältere Jahrgänge empfiehlt sich jedoch die Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit. Hier wird jedoch häufig eine Gesundheitsprüfung verlangt. Junge Menschen sollten hingegen eine Sterbegeldversicherung mit Wartezeit abschließen. So müssen häufig keine Gesundheitsfragen beantwortet werden und der Fall, dass der Kunde in der Wartezeit verstirbt, ist durch das junge Alter relativ gering.

Aufgrund der unterschiedlich hohen Versicherungssummen in Risikolebens- und Sterbegeldversicherung fallen die Beiträge unterschiedlich aus. Eine Sterbegeldversicherung ist hier viel günstiger zu erhalten als eine Risikolebensversicherung.

Welche Absicherung ist sinnvoller, Risikolebens- oder Sterbegeldversicherung?

Grundsätzlich empfehlen Experten den Abschluss einer Risikolebensversicherung und einer zusätzlichen Sterbegeldversicherung. Denn würde das Kapital der Risikolebensversicherung auch für die Bestattung genutzt, müssen gleich ein paar tausend Euro aufgewendet werden. Denn eine Beerdigung mit Sarg, Trauerfeier, Grabstein und Todesanzeige kann im Schnitt schnell um die 8.000 Euro kosten.

Ein weiterer Vorteil der Sterbegeldversicherung ist, dass das angesparte Kapital zum Schonvermögen gehört. Das bedeutet: Ist man im Alter auf Sozialleistungen angewiesen, wird das Kapital nicht zur Berechnung herangezogen. Angespartes Geld für die Beerdigung auf dem Sparkonto wird zur Berechnung der Sozialleistungen herangezogen.

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