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Grabpflege – Kosten für die dauerhafte Betreuung einer Grabstätte

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, müssen sich die Angehörigen nicht nur um eine angemessene Bestattung kümmern.

Oftmals stellt sich auch die Frage, wer sich um die Pflege des Grabes kümmert.

Lesen Sie bei uns, was Sie zur Dauergrabpflege wissen müssen.

Sofern beispielsweise die erwachsenen Kinder nicht mehr in der Nähe wohnen oder durch Arbeit und den eigenen Nachwuchs zu sehr eingespannt sind bzw. der Ehepartner selbst nicht in der Lage ist, sich regelmäßig um das Grab zu kümmern, besteht die Möglichkeit eine Dauergrabpflege in Anspruch zu nehmen. Dann kümmert sich ein Gärtner das ganze Jahr darum, dass das Grab optimal gepflegt ist. Dabei kommen in der Regel die Erben für die Grabpflegekosten auf.

Dauergrabpflege Kosten
Das ganze Jahr ein gepflegtes Grab mit der Dauergrabpflege.

Allgemeines und Tipps zu Grabpflege

Bei der Dauergrabpflege handelt es sich um eine Dienstleistung, die von Friedhofsgärtnereien angeboten wird. Je nach den persönlichen Wünschen kümmert sich dabei der Friedhofsgärtner um die Bepflanzung, Pflege und Unkrautbeseitigung auf dem Grab eines verstorbenen Angehörigen. In Deutschland gibt es über 4.000 Gärtnereien, die die dauerhafte Grabpflege anbieten.

Die Grabpflege wird dabei in der Regel für mehrere Jahre vereinbart. Die Grabpflegekosten fallen jedoch nicht monatlich oder jährlich an. Vielmehr werden die anfallenden Kosten nach Abschluss eines Grabpflegevertrags einmalig an eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege überwiesen.

Es gibt verschiedene Treuhandstellen bundesweit, die meist mit den verschiedenen Gärtnereien in einem Bundesland zusammenarbeiten. Die Zahlung an die Treuhandstelle und nicht an die ausführende Gärtnerei hat für die Auftraggeber mehrere Vorteile. So kann das Geld treuhänderisch angelegt und bestmöglich verzinst werden. Durch diese Erträge können die Treuhandstellen auf die gesamte Laufzeit betrachtet einen geringeren Kostenbeitrag in Rechnung stellen als dies bei regelmäßigen kleineren Zahlungen der Fall wäre. Zudem werden die zu pflegenden Gräber von Grabkontrolleuren regelmäßig besucht und dabei überprüft, ob die Grabpflege wie vertraglich vereinbart stattfindet.

Die Leistungen der Dauergrabpflege umfassen weit mehr als nur die Bepflanzung der Grabstätte und das Wässern der Blumen. Nebenbei wird Unkraut beseitigt, Maßnahmen gegen Schädlinge getroffen und auch, wenn notwendig, eine Neubepflanzung durchgeführt. Dies kann regelmäßig im Jahr, aber auch nach schweren Unwettern und Regenfällen notwendig werden. Ein Friedhofsgärtner sorgt also dafür, dass die durch ihn betreuten Gräber jederzeit im bestmöglichen Zustand sind.

Gestaltung der Grabpflege

Bei der Grabpflege gibt es sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn die Hinterbliebene hierbei keinen genauen Vorstellungen haben bzw. sich der Verstorbene zu Lebzeiten nicht zu seinen persönlichen Wünschen geäußert hat, kann der beauftragte Friedhofsgärtner im Rahmen einer Beratung die Erstbepflanzung und weitere Pflege der Grabstätte mit den Angehörigen besprechen. Dabei können Fragen zu Rahmenbepflanzung, Bodendecker und Symbolpflanzen geklärt werden. Welche Pflanzen sich dabei für das jeweilige Grab eignen, ist auch abhängig von der Lage, Sonneneinstrahlung und Bodenbeschaffenheit der Grabstelle. Der Friedhofsgärtner weiß hier am besten, wie sich die Wünsche der Familie oder des Verstorbenen verwirklichen lassen.
Die Details zur Bepflanzung und Pflege sollten im Rahmen der Bestattungsvorsorge in einem Grabpflegevertrag verbindlich festgelegt werden. Auf diese Weise sind die Angehörigen nicht nur auf der sicheren Seite, was die Erfüllung der Vereinbarungen anbelangt. Zudem fallen so keine Zusatzkosten an.

Preise und Kosten

Die Kosten für die Grabpflege sind abhängig von vielen Faktoren, so zum Beispiel der Dauer der Pflege, Art des Grabes, Standort, Umfang der vereinbarten Leistungen usw. Allgemein gibt es bereits günstige Angebote für 50 Cent pro Tag. Diese Basisangebote beinhalten für gewöhnlich die Bepflanzung und Pflege des Grabes. Zusätzlich sind aber auch Leistungen wie das Düngen, Abdecken der Grabstelle im Winter und regelmäßige Gestecke Bestandteil einer professionellen Grabpflege.

Wer für die Dauer von 25 Jahren eine Grabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei wünscht, sollte sich auf Preise im Rahmen von 3.000 bis 8.000 Euro einstellen. Dabei ist die Dauerpflege eines Urnengrabes natürlich günstiger als die eines Doppelgrabes.

Einige Grabpflegeeinrichtungen bieten Vorsorgepläne für die spätere Grabpflege an. Das bedeutet, man zahlt bereits zu Lebzeiten einen regelmäßigen Beitrag, um die spätere Dauergrabpflege der eigenen Ruhestätte zu gewährleisten. Alternativ kann eine Finanzierung auch im Rahmen einer Sterbegeldversicherung geregelt werden. Dabei wird die Versicherungssumme, zusätzlich zu den Kosten für das Begräbnis, um die Grabpflegekosten aufgestockt. Hier ist es aber sinnvoll, einen entsprechenden Vermerk im Testament zu hinterlegen. So kann es unter den Erben nicht zu Streitigkeiten hinsichtlich der Verwendung des Geldes kommen. Die Grabpflegekosten sind im Übrigen steuerlich anrechenbar und damit von der Erbschaftssteuer abzugsfähig.

Grabpflege und Erben

Strittig ist immer wieder der Punkt, Ob die Erben die Kosten für die Grabpflege zu tragen haben. Allgemein gilt im Erbrecht die Grabpflege zwar nicht unbedingt als Nachlassverbindlichkeit für die Erben, jedoch kann die Grabpflege vom Erblasser testamentarisch dem Testamentsvollstrecker übertragen werden, bzw. als Bedingung für den Antritt des Erbes durch den oder die jeweiligen Erben gemacht werden. Zudem haben Erben die sittliche Pflicht, das Grab in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Daher trägt der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft im Allgemeinen auch die Kosten für die Grabpflege. In der Vergangenheit gab es dazu bereits Urteile, die die Kostenübernahme aus der Erbmasse, dem Pflichtteil bzw. durch die Erben zumindest für die Mindestdauer der Totenruhe vorsieht.

Grabpflege lokal

Die Grabpflege wird oftmals von der ansässigen Friedhofsgärtnerei übernommen. Gegebenenfalls kann die Dauergrabpflege auch von einer anderen Gärtnerei durchgeführt werden, wenn beispielsweise keine eigene Friedhofsgärtnerei vor Ort vorhanden ist. Die örtlichen Treuhandgesellschaften für die Dauergrabpflege geben hier Auskunft. Mit den Dauergrabpflegeeinrichtungen können Hinterbliebene aber auch Menschen, die Vorkehrungen für die Pflege ihrer eigenen späteren Ruhestätte bereits treffen wollen, einen Grabpflegevertrag abschließen. Es gibt für die einzelnen Bundesländer in der Regel eine solche Einrichtung, in manchen Regionen gibt es parallel auch verschiedene Angebote. In einigen Städten sind beispielsweise Vereine tätig, die ebenfalls die Grabpflege lokal regeln.

Eine Übersicht und eine Liste der Treuhandstellen nach Region finden Interessierte hier: http://www.grab-pflege.de/alte_hp/tr_liste.htm

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