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Bestattung nach eigenen Wünschen

Eigene Wünsche Bestattung
Eine Bestattung nach eigenen Wünschen

Über eine Sterbegeldversicherung wird die eigene Bestattung finanziert. Die Kosten belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro.

Da die Beisetzung von dem Verstorbenen selbst oder von den Angehörigen bezahlt werden muss, wollen gerade ältere Menschen ihre Familie vor den Kosten schützen.

Dennoch wird die Versicherung häufig als unnötig bezeichnet.

Die Sterbegeldversicherung landete kürzlich bei der Frankfurter Rundschau auf Platz eins der unnötigsten Versicherungen. Dabei hilft der Schutz die Finanzierung der eigenen Beerdigung langfristig zu planen. Viele Menschen wollen bereits vor ihrem Tod festlegen, wie sie beerdigt werden. Das kann religiöse, ästhetische oder auch finanzielle Gründe haben. Wer eine genaue Vorstellung von seinem Begräbnis hat, kann sie durch eine Sterbegeldversicherung verwirklichen. Die gleiche Funktion erfüllt die Versicherung für Menschen, die ihre Angehörigen vor den hohen Beisetzungskosten schützen wollen.

Angehörige Schützen, Sozialbestattung umgehen

In Deutschland starben 925.200 Menschen im Jahr 2015. Wer sich die eigene Bestattung nicht leisten kann, muss den letzten Weg leider auf das Nötigste reduzieren. Sind auch die Verwandten nicht in der Lage, für die Kosten aufzukommen, greifen die zuständigen Sozialämter ein und ermöglichen eine sogenannte Sozialbestattung. Auf Blumen und eine feierliche Zeremonie muss dabei allerdings verzichtet werden. Eine festliche Familienzusammenkunft, um gemeinsam um den Verstorbenen zu trauern, ist nur möglich, wenn auch die Frage geklärt ist, wer die Kosten dafür übernimmt.

Sterbegeldversicherung besteht unabhängig vom Erbe

Die Sterbegeldversicherung wird unabhängig vom Erbe gezahlt. Das hat den Vorteil, dass die Beerdigungskosten sofort gedeckt sind. Bis das Testament ausgewertet und das Erbe an die Angehörigen verteilt ist, dauert es meist Wochen bis Monate. Aus diesem Grund können Verwandte die Beisetzung oft nicht mit dem Erbe begleichen. Für den Fall, dass kein Geld, eine Immobilie oder Erinnerungsstücke vererbt werden, sondern Schulden, haben Verwandte die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Die Sterbegeldversicherung ist davon allerdings nicht betroffen. Das bedeutet, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn die Angehörigen das Erbe nicht annehmen wollen.

Was kostet der Schutz?

Die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung kann zu jedem Zeitpunkt im Leben getroffen werden. Je älter Interessierte bei Vertragsabschluss sind, desto höher sind die zu zahlenden Beiträge. Auch der Gesundheitszustand hat einen Einfluss auf die regelmäßigen Kosten. Raucher zahlen beispielsweise mehr als Nichtraucher. Außerdem sind die Laufzeit der Versicherung und die Höhe der Versicherungssumme entscheidend für die Beitragshöhe. Versicherer verlangen zudem entweder eine Wartezeit – also eine Art Karenzzeit bis die Versicherung zahlt - oder eine Gesundheitsprüfung.

Ein „Grab für Erspartes“?

Es gibt Sterbegeldversicherungen, die nur über einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden – beispielsweise von 60 bis 80 Jahren. Versicherte haben dann eine bestimmte Summe für ihre Bestattung angespart.

Andere Versicherungen erfordern eine lebenslange Beitragszahlung. Besonders diese werden von Verbraucherschützern häufig kritisiert. Kernpunkte der Kritik sind die Beiträge, die in einigen Fällen höher sind als die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird. Wer beispielsweise mit 60 Jahren anfängt, monatlich 30 Euro in eine Sterbegeldversicherung einzuzahlen, hat mit 85 Jahren eine Summe von 9.000 Euro bezahlt. Liegt die Versicherungssumme darunter, hat der Versicherte mehr für seinen Schutz bezahlt als er erhält. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb die Sterbegeldversicherung auf Platz eins der unnötigen Versicherungen der Frankfurter Rundschau gelandet ist.

Obwohl diese Kritik berechtigt ist, lässt sich das nicht verallgemeinern. Zudem übersieht sie die zahlreichen Vorteile, die Versicherte und deren Angehörige erhalten.

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