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Wie hoch sind die Beerdigungskosten?

Stirbt ein geliebter Angehöriger, sind die Bestattungskosten in der Regel das letzte, woran man denkt. Doch irgendwann drängt sich die Frage auf: Wie hoch sind die Beerdigungskosten? Welche Kosten fallen für was genau an?

Eine Beerdigung ist in Deutschland sehr teuer – abhängig von der Bestattungsart können ohne weiteres 8.000 Euro oder mehr fällig werden, die aus dem Erbe des Verstorbenen oder vom Partner bzw. den Kindern gezahlt werden müssen.

Der Tod eines Mitmenschen kann Angehörige völlig unvorbereitet treffen oder das Dahinscheiden war durch ein langes Leben oder eine Krankheit abzusehen. In beiden Fällen sind viele Betroffene oftmals überrascht, wenn sie mit den Beerdigungskosten konfrontiert werden. Schließlich befasst man sich nur sehr ungern mit dem Thema Tod und hat daher kaum darüber nachgedacht, wie viel eine Bestattung kostet. Doch Bestatter, Sarg oder Urne, Grabschmuck, etwaige Kosten für eine Kremierung, Grabstein und Friedhofsgebühren summieren sich rasch zu einer bedeutenden Summe.

Seitdem die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr zahlen, müssen die gesamten Bestattungskosten aus dem Erbe des Verstorbenen gezahlt werden. Reicht dieses nicht aus, müssen die Angehörigen für die Beerdigungskosten aufkommen.

Was zählt zu den Beerdigungskosten?

Bei der Höhe der Beerdigungskosten summieren sich verschiedene Leistungen. Abhängig von der Art der Bestattung, vom Ort und von der Gestaltung der Beerdigung variieren die Kosten stark. Einen großen Teil der Bestattungskosten machen die Friedhofsgebühren aus. Dabei unterscheidet man zwischen Beisetzungs- und Grabkosten. Wer den Verstorbenen in einem Grab mit Grabstein beerdigen möchte, zahlt wesentlich mehr als für ein anonymes Urnengrab, das in der Regel ohne Grabstein auskommt. Bei einer Seebestattung fallen ebenfalls weniger Kosten als bei einer Erdbestattung an.

Mit diesen Bestattungskosten müssen Hinterbliebene zusätzlich zu den Friedhofsgebühren unter anderem rechnen:

  • für den Bestatter, etwa für Überführung, Aufbewahrung und hygienische Versorgung
  • für den Sarg/Urne, Kosten abhängig vom Material und der Bestattungsart
  • für Kremierung bei Feuerbestattung
  • für den Grabstein
  • für Schmuck/Blumen für Grab/Grabstein/Urne
  • optional: Grabpflegekosten
beerdigungskosten friedhof
Friedhofgebühren: Ein hoher Kostenfaktor

Da die Beerdigungskosten einer Erdbestattung stark vom Ort abhängen, sind pauschale Aussagen, wie hoch die Kosten am Ende für Angehörige sind, schwierig. Gleiches gilt für Feuer- und Seebestattungen.

Kommt der Staat für die Beerdigungskosten auf?

Nur in wenigen Fällen können Angehörige darauf hoffen, dass der Staat die Beerdigungskosten übernimmt. Wer nachweisen kann, dass er kein Geld hat, um für die Bestattung aufzukommen, muss diese auch nicht zahlen. Dann greift der Staat ein. Jedoch kommt es dann nur zu einer einfachen Bestattung. Grund dafür ist die Bestattungspflicht in Deutschland. Wenn es keine Hinterbliebenen gibt, muss das Ordnungsamt die Beerdigung veranlassen.

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Sterbegeld aus?

Bis Ende 2003 zahlten die Krankenkassen noch ein Sterbegeld aus, mit dem ein Teil der Gesamtkosten beglichen werden konnte. Bevor sie komplett gestrichen wurde, reduzierte sich die Leistung auf etwas mehr als 500 Euro für einen verstorbenen gesetzlich Versicherten. Hinterbliebene von Beamten erhalten auch heute noch ein Sterbegeld von ihrem Dienstherrn, auch wenn diese bereits im Ruhestand waren. Je nach Tarifvertrag besteht zum Teil auch bei Angehörigen von Arbeitnehmern Anspruch auf ein Sterbegeld vom Arbeitgeber.

Anspruch auf Sterbegeld
Beamten-versorgungsgesetzTarifvertraggesetzliche Krankenversicherunggesetzliche Rentenversicherung
RegelungBeamtenversorgungs-gesetz unter §18Angestellte des öffentlichen Dienstes nach § 23 Abs. 2 TVöD/TV-LSeit 2004 gibt es kein Sterbegeld mehrHinterbliebenenrente anstatt Sterbegeld
HöheDas Zweifache der Dienstbezüge oder der Anwärterbezüge Die jeweilige Höhe des Sterbegelds ist im Tarifvertrag festgelegtentfälltMuss individuell berechnet werden

Können die Beerdigungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Eine Beerdigung kostet viel Geld. Reicht die Erbmasse nicht aus, müssen Hinterbliebene einspringen. Sie können dafür die Kosten von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die „Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt haben“, informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (kurz VLH). Rechtlich sind Hinterbliebene verpflichtet, für die Kosten aufzukommen. Reicht das Erbe allerdings für die kompletten Beerdigungskosten aus, können diese Ausgaben nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Unter sittlichen Gründen ist der Umstand zu verstehen, wenn zwar keine rechtliche Pflicht besteht, das nähere menschliche Umfeld die Zahlung jedoch erwartet. Ist einer der Gründe aus Sicht des Finanzamts gegeben, erstattet es bis zu 7.500 Euro.

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